Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Kraftfahrzeugen · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen Apex Sportwagen, Inhaber Orhan Kocademir, Schützenwiese 35, 31137 Hildesheim (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Mieter.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Fahrzeuge auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
(2) Mit der Buchungsanfrage (über das Formular, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp) gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Vermieters in Textform oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande.
(3) Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Mietpreise, Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Die auf der Website ausgewiesenen Preise (Tages-, Wochenend- und Wochenmiete) enthalten die Vollkaskoversicherung mit fahrzeugabhängiger Selbstbeteiligung sowie die jeweils angegebenen Freikilometer.
(2) Der Mietpreis ist vor bzw. spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Kaution
(1) Vor Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution in der je Fahrzeug ausgewiesenen Höhe zu hinterlegen.
(2) Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (insbesondere Selbstbeteiligung, Mehrkilometer, Betankung, Vertragsstrafen, Beschädigungen).
(3) Die Kaution wird nach schadenfreier Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs vollständig zurückerstattet, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Bei offenen behördlichen Vorgängen (z. B. Bußgeldverfahren) kann ein angemessener Teilbetrag bis zur Klärung einbehalten werden.
§ 5 Fahrberechtigung
(1) Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden.
(2) Voraussetzungen für alle Fahrer:
- Mindestalter gemäß Fahrzeugangebot (BMW, Audi, Porsche: 23 Jahre; Ferrari, Lamborghini: 25 Jahre),
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren,
- Vorlage des Original-Führerscheins und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei Übergabe.
(3) Bei Überlassung an nicht berechtigte Dritte entfällt der Versicherungsschutz im Innenverhältnis; der Mieter haftet für hierdurch entstehende Schäden unbeschränkt.
§ 6 Übergabe und Rückgabe
(1) Das Fahrzeug wird technisch geprüft, gereinigt und vollgetankt übergeben. Zustand und Kilometerstand werden in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll dokumentiert.
(2) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, vollgetankt und in dem bei Übergabe dokumentierten Zustand. Fehlender Kraftstoff wird zzgl. einer Servicepauschale von 25 € berechnet.
(3) Bei verspäteter Rückgabe kann je angefangene Stunde ein Zuschlag von 10 % des Tagespreises, ab drei Stunden Verspätung ein voller Tagespreis berechnet werden; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ab einer Wochenendmiete liefert der Vermieter das Fahrzeug auf Wunsch deutschlandweit kostenlos an die Wunschadresse und holt es dort wieder ab. Bei Tagesmieten ist eine Lieferung gegen Aufpreis nach Vereinbarung möglich.
§ 7 Freikilometer, Mehrkilometer
(1) Im Mietpreis enthalten sind 300 km je Miettag, 600 km je Wochenendmiete und 1.500 km je Wochenmiete, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Darüber hinausgehende Kilometer werden mit dem je Fahrzeug ausgewiesenen Mehrkilometersatz abgerechnet. Zusätzliche Kilometerpakete können vor Mietbeginn vereinbart werden.
§ 8 Nutzung des Fahrzeugs, verbotene Verwendungen
(1) Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands genutzt werden. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- die Teilnahme an Rennen, Rallyes, Drift-, Fahrsicherheits- oder sonstigen Motorsportveranstaltungen jeder Art,
- das Befahren von Rennstrecken und abgesperrten Kursen (einschließlich Touristenfahrten, z. B. Nürburgring-Nordschleife),
- Geschwindigkeits- und Beschleunigungsmessfahrten sowie das absichtliche Provozieren von Fahrzeuginstabilität (Driften, Launch-Control-Dauereinsatz, Burnouts),
- die Weitervermietung, Verpfändung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer,
- die gewerbliche Personenbeförderung, Fahrschul- und Übungsfahrten sowie das Ziehen von Anhängern und Abschleppen anderer Fahrzeuge,
- jegliche technische Veränderung oder Manipulation (z. B. Chiptuning, Deaktivierung von Assistenzsystemen),
- das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder fahruntüchtig machenden Medikamenten (0,0-Promille-Grenze),
- Rauchen sowie die Mitnahme von Tieren im Fahrzeug.
(3) Bei Verstößen gegen Absatz 1 oder 2 ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und das Fahrzeug einzuziehen. Der Mieter haftet für alle aus dem Verstoß entstehenden Schäden unbeschränkt; je Verstoß kann zudem eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 2.500 € verlangt werden, deren Anrechnung auf Schadensersatzansprüche vorbehalten bleibt. Für Rauchen oder Tiermitnahme fällt eine Sonderreinigungspauschale von mindestens 250 € an; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.
§ 9 Versicherung und Haftung des Mieters
(1) Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der je Fahrzeug ausgewiesenen Kaution je Schadensfall.
(2) Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern der Schaden von der Vollkaskoversicherung reguliert wird.
(3) Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, bei Verstößen gegen § 5 oder § 8, bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, bei Falschbetankung sowie für Schäden, die nicht kaskoversichert sind (z. B. Innenraum-, Felgen- und Reifenschäden, Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Ladung). Gleiches gilt für Wertminderung, Gutachter-, Abschlepp- und Rückführungskosten sowie Nutzungsausfall in diesen Fällen.
(4) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Das Handeln eingetragener Zusatzfahrer wird dem Mieter zugerechnet.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) ist ausgeschlossen.
§ 11 Verhalten bei Unfall, Panne oder Diebstahl
(1) Nach einem Unfall, Brand-, Diebstahl- oder Wildschaden ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter zu informieren.
(2) Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Zahlungen leisten, die einem Anerkenntnis gleichkommen.
(3) Der Mieter hat einen vollständig ausgefüllten Unfallbericht (Beteiligte, Zeugen, Skizze, Fotos) zu erstellen und dem Vermieter unverzüglich zu übermitteln. Bei Pannen ist vor Veranlassung von Reparaturen die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
§ 12 Stornierung, Nichtabnahme
(1) Der Mieter kann die Buchung vor Mietbeginn stornieren. Es fallen folgende pauschale Entschädigungen an:
| Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| bis 14 Tage vor Mietbeginn | kostenfrei |
| 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn | 30 % des Mietpreises |
| 6 Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn | 50 % des Mietpreises |
| weniger als 48 Stunden / Nichtabnahme | 80 % des Mietpreises |
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietung werden angerechnet.
(3) Kann der Vermieter das gebuchte Fahrzeug aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Unfall- oder Diebstahlschaden durch Vormieter), nicht bereitstellen, bietet er nach Wahl des Mieters ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug, einen Ersatztermin oder die vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.
Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Verträgen zur Miete von Kraftfahrzeugen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen.
§ 13 Bußgelder und Verkehrsverstöße
(1) Der Mieter trägt sämtliche während der Mietzeit anfallenden Gebühren, Bußgelder, Verwarnungs- und Strafgelder sowie Maut- und Parkgebühren.
(2) Der Vermieter ist als Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, Behördenanfragen zu beantworten, und wird den Mieter als Fahrer benennen. Je Vorgang kann der Vermieter eine Bearbeitungspauschale von 25 € berechnen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Hildesheim.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.